Die Verkehrssicherheitsaktion umfasst folgende Bausteine:
• 75 Großflächenplakate (170 x 120 cm) werden auf den Verkehrssicherheitstafeln der Verkehrswacht Köln e.V. im Stadtgebiet für ca. 3 Monate zum Aushang kommen.
• 500 Plakate DIN A3 werden bei öffentlichen und privaten Institutionen (Polizei, Stadt Köln, Kfz - Innung etc.) zum Aushang kommen.
• 20.000 Flyer mit den wesentlichen Informationen zu allgemeinen Sicherheitsaspekten, Absicherung einer Unfallstelle und Mitführpflicht im Ausland. Sie werden von der Verkehrswacht Köln e.V. und der Autobahnpolizei im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Überwachungstätigkeiten verteilt und zusätzlich bei den Mitgliedbetrieben der Kfz- und Karosseriebauerinnung zur Auslage kommen.
• 150 Warnwesten mit dem Eindruck „Verkehrswacht Köln e.V.“ - gesponsert durch die Firma Fassbender Einsatztechnik - gelangen von der Verkehrswacht Köln e.V. zur Verteilung. Darüber hinaus stellt die Firma Fassbender 20 Warnwesten über das WDR - Fernsehen zur Verfügung.
„Strahlen Sie - mit einer reflektierenden Warnweste“
Im Falle eines Falles: Machen Sie sich weithin sichtbar.
Gesehen werden heißt hier Leben schützen, das Eigene und das Anderer. Auch und gerade, wenn man völlig unbeteiligt ist. Aber Unfälle und schon einfache Pannen im rastlosen Verkehrsgeschehen sind eine unerwartete, oft erhebliche Gefahr, die umso besser zu meistern ist, je früher sie erkannt wird.
Reflektierende Warnwesten sind hier eine entscheidende Signalhilfe. Sie kosten wenig, nehmen kaum Platz weg und sind genauso wichtig wie ein Verbandkasten. Es ist leider so: Der Fahrzeugverkehr auf unseren Straßen wird weiterhin zunehmen. Pannen und Unfälle bleiben deshalb so etwas wie Alltag im Straßenverkehr - trotz aller Fortschritte.
Seien Sie also vorbereitet. Schützen Sie sich und andere durch die Signalkraft einer Warnweste, die in keinem Auto mehr fehlen sollte. Sie werden vom Zubehörhandel und den Automobilclubs angeboten.
Warnweste: Bei unseren Nachbarn schon vorgeschrieben.
Eine traurige Zahl aus Köln: Im Jahr 2004 wurden allein im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Köln drei Personen tödlich verletzt, weil sie sich ungeschützt seitlich auf der Fahrbahn aufgehalten haben und nicht mehr rechtzeitig gesehen wurden.
Die Fahrer von gewerblich genutzten Fahrzeugen (egal ob Pkw oder Lkw) müssen eine Warnweste mitführen und sie müssen sie auch im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs tragen. Dies ist vorgeschrieben in der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge". Die Warnweste muß mit "DIN EN 471" gekennzeichnet sein.
Für Fahrer von Privatfahrzeugen besteht inder Bundesrepublik Deutschland noch keine Pflicht, eine Warnweste zu tragen. Einige unserer europäischen Nachbarn sind da schon deutlicher. Hier besteht bereits eine Mitführpflicht und Tragepflicht der Warnwesten für Autofahrer, wenn sie ihr Fahrzeug, z. B. wegen einer Panne oder eines Unfalls verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. So geregelt in
- Italien seit dem 01. April 2004 - Spanien seit dem 24. April 2004 - Portugal seit dem 1. Januar 2005
In Österreich wird das Mitführen und Tragen einer Warnweste ab dem 01. Mai 2005 Pflicht. Hier müssen die Fahrer beim Verlassen ihrer Fahrzeuge wegen einer Panne oder eines Unfalls auf dem Seitenstreifen der Autobahn oder der Autoschnellstraße eine Warnweste anlegen.
Qualität der Warnwesten:
Achten Sie beim Erwerb einer Weste auf die DIN-Norm! Denn nur das Mitführen von reflektierenden Signalwesten nach DIN EN 471 entspricht der europaweit geforderten Qualitätsnorm.
Und auch das ist wichtig:
Bei Pannen oder Unfällen sind stets ein paar Verhaltensregeln geboten, die Sie zusätzlich beachten sollten - aber am besten immer mit Warnweste.
Machen Sie bei kleinen Schäden die Unfallstellen frei!
Sollten Sie in einen Unfall mit nur geringem Sachschaden verwickelt sein, dann versuchen Sie die Unfallstelle - falls es Ihnen möglich ist - frei zu machen. Warten Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Seitenstreifen, in einer folgenden Nothaltebucht oder an der nächsten Ausfahrt auf die Polizei. Dort stehen Sie sicherer und Sie gewährleisten zudem einen ungehinderten Verkehrsfluss (§§ 34, 49 StVO).
Halten Sie den Seitenstreifen frei!
Der Seitenstreifen ist für wirkliche Notfälle freizuhalten und darf grundsätzlich nicht befahren werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn auf Verkehrszeichen oder durch die Weisung eines Polizeibeamten darauf hingewiesen wird (§§ 2, 49 StVO).
Warnen Sie den nachfolgenden Verkehr aktiv!
Schalten Sie immer die Warnblinkanlage ein, sobald Sie vor sich ein Stauende oder eine Gefahrensituation erkennen. Hierdurch können Sie frühzeitig auf die Gefahr aufmerksam machen und sowohl sich als auch die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer vor möglichen Auffahrunfällen schützen (§§ 34. 49 StVO).
Eine Warnweste sollten Sie unbedingt anlegen, wenn Sie in solchen Situationen Ihr Fahrzeug verlassen müssen, auch wenn es noch weit vom Unfall- oder Pannengeschehen entfernt ist.
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